multimodal-analysis
Analyzes medical images (X-ray, MRI, CT) using multimodal LLMs to identify anomalies and generate reports.
Arzthaftung und ärztliche Aufklärung nach §§ 630a ff. BGB: Spezial-Skill für Einwilligung, Risikoaufklärung, Dokumentation, Beweislast und prozessuales Vorgehen ohne ungeprüfte Aktenzeichen.
--- name: arzthaftung-aufklaerung-bgb description: "Für Arzthaftung Aufklärung BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt." --- # Arzthaftung Aufklärung BGB ## Worum es geht Prüfe, ob eine medizinische Behandlung wirksam eingewilligt, ordnungsgemäß aufgeklärt, dokumentiert und prozessual beweisbar ist. Er eignet sich für Patientenseite, Behandlerseite und Versicherer. ## Normenanker - § 630a Abs. 1 BGB - § 630c Abs. 2 BGB - § 630d Abs. 1 und 2 BGB - § 630e Abs. 1 bis 3 BGB - § 630f Abs. 1 bis 3 BGB - § 630h Abs. 1 bis 5 BGB - § 280 Abs. 1 BGB - § 823 Abs. 1 BGB - § 253 Abs. 2 BGB - § 286 ZPO - § 287 ZPO ## Prüfpfad 1. Behandlung, Eingriff, Risiko, Schaden und Kausalitätsbehauptung sauber trennen. 2. Aufklärung zeitlich, inhaltlich und personenbezogen prüfen: Wer hat wann worüber gesprochen, welche Alternativen gab es, welche Risiken waren entscheidungsrelevant? 3. Dokumentationslücken nach § 630f BGB nicht automatisch als Haftung behandeln, sondern über § 630h BGB in Beweisfolgen übersetzen. 4. Hypothetische Einwilligung nur bearbeiten, wenn der konkrete Entscheidungskonflikt des Patienten greifbar ist. 5. Output als Behandlungszeitstrahl, Aufklärungsmatrix, Beweislasttabelle und Anspruchs-/Verteidigungsvermerk liefern.--- name: arzthaftung-aufklaerung-bgb description: "Für Arzthaftung Aufklärung BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt." --- # Arzthaftung Aufklärung BGB ## Worum es geht Prüfe, ob eine medizinische Behandlung wirksam eingewilligt, ordnungsgemäß aufgeklärt, dokumentiert und prozessual beweisbar ist. Er eignet sich für Patientenseite, Behandlerseite und Versicherer. ## Normenanker - § 630a Abs. 1 BGB - § 630c Abs. 2 BGB - § 630d Abs. 1 und 2 BGB - § 630e Abs. 1 bis 3 BGB - § 630f Abs. 1 bis 3 BGB - § 630h Abs. 1 bis 5 BGB - § 280 Abs. 1 BGB - § 823 Abs. 1 BGB - § 253 Abs. 2 BGB - § 286 ZPO - § 287 ZPO ## Prüfpfad 1. Behandlung, Eingriff, Risiko, Schaden und Kausalitätsbehauptung sauber trennen. 2. Aufklärung zeitlich, inhaltlich und personenbezogen prüfen: Wer hat wann worüber gesprochen, welche Alternativen gab es, welche Risiken waren entscheidungsrelevant? 3. Dokumentationslücken nach § 630f BGB nicht automatisch als Haftung behandeln, sondern über § 630h BGB in Beweisfolgen übersetzen. 4. Hypothetische Einwilligung nur bearbeiten, wenn der konkrete Entscheidungskonflikt des Patienten greifbar ist. 5. Output als Behandlungszeitstrahl, Aufklärungsmatrix, Beweislasttabelle und Anspruchs-/Verteidigungsvermerk liefern.
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