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Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln: ...
--- name: dsfa-risikoanalyse-eintrittswahrscheinlichkeit-scha-164da9971a37 description: "Für DSFA Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit Schaden: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt." --- # Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen. - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln. Output: Risikomatrix mit Begruendung Ampelfarbe und Begruendung der Stufung. ### Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere ## Wann dieses Modul hilft - In jeder vollstaendigen DSFA - Bei Aktualisierung einer DSFA nach wesentlicher Änderung - Bei DSB-Stellungnahme, wenn die Risikobewertung pauschal blieb - Bei Aufsichtsanstoss, wenn die Risikomethodik gegruendet werden muss ## Rechtlicher Rahmen - Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO: Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. - EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 mit Risiko-Skalen. - ENISA-Leitfaden zur DSFA — Methodik für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenschwere. - Erwaegungsgrund 75 DSGVO: Beispiele für materielle und immaterielle Schaeden (Diskriminierung, Identitaetsdiebstahl, finanzieller Verlust, Rufschaedigung, Verlust der Vertraulichkeit besonders geschuetzter Daten). - Erwaegungsgrund 76 DSGVO: Risiko ist anhand einer objektiven Bewertung zu beurteilen. ## Ablauf 6-Schritte-Methodik 1. **Verarbeitungsbeschreibung.** Datenfluss, Datenarten, Empfaenger, Aufbewahrung, Technologie — als Grundlage für die Bedrohungsanalyse. 2. **Verhältnismäßigkeitspruefung.** Welche Schutzziele sind beruehrt (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettung, Datenminimierung)? 3. **Risikoanalyse.** Pro Schutzziel Bedrohungsszenarien definieren: - Vertraulichkeit: unbefugter Zugriff, Datenleck, Insider-Zugriff - Integritaet: unbemerkte Änderung, Manipulation - Verfuegbarkeit: Ausfall, Loeschung, Ransomware - Transparenz: verdeckte Verarbeitung, fehlende Information - Intervenierbarkeit: Loeschungs- oder Berichtigungssperre - Nicht-Verkettung: ungewollte Zusammenfuehrung - Datenminimierung: über Zweck hinausreichende Speicherung Pro Szenario: Eintrittswahrscheinlichkeit (gering/mittel/hoch) und Schadenschwere für Betroffene (gering/mittel/hoch). Verknuepfung zur Risikostufe nach Matrix. 4. **Maßnahmen.** Wirkung der geplanten Maßnahmen auf Wahrscheinlichkeit und Schwere; Prüfung ob die Risikostufe sinkt. 5. **Restrisiko.** Risikostufe nach Maßnahmen, dokumentiert pro Szenario. Wenn hoch verbleibend, Vorab-Konsultation nach Art. 36. 6. **Konsultation / Genehmigung.** DSB-Stellungnahme; Risikomatrix in die DSFA als zentrales Steuerungsdokument einbetten. ## Bewertungsmatrix (3x3) ``` Schadenschwere gering mittel hoch Wahrscheinlichkeit hoch GELB ORANGE ROT mittel GRUEN GELB ORANGE gering GRUEN GRUEN GELB ``` - GRUEN — Risiko niedrig, dokumentieren - GELB — Risiko mittel, Maßnahmen prüfen - ORANGE — Risiko hoch, Maßnahmen verbindlich, ggf. Vorab-Konsultation - ROT — Risiko sehr hoch, ohne Maßnahmen-Anpassung keine Freigabe ## Mustertext / Template ``` RISIKOMATRIX DSFA [DATUM] Verarbeitung: [BEZEICHNUNG] Verantwortlicher: [NAME] Methode: 3x3 Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenschwere Szenario | W | S | Risiko vor | Massnahme | W' | S' | Risiko nach 1 Unbefugter Zugriff | h | h | ROT | [...] | g | h | GELB 2 Unbemerkte Datenmanipulation | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN 3 Datenverlust durch Ausfall | m | m | GELB | [...] | g | m | GRUEN 4 Verdeckte Profilbildung | h | h | ROT | [...] | m | h | ORANGE 5 Loeschungssperre | g | m | GRUEN | [...] | g | m | GRUEN 6 Ungewollte Zusammenfuehrung | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN 7 Ueberspeicherung | h | g | GELB | [...] | g | g | GRUEN Begruendung Wahrscheinlichkeit: [Bedrohungsmodell, Erfahrungswerte, Statistik] Begruendung Schadenschwere: [Erwaegungsgrund 75 DSGVO, Schutzbeduerftigkeit] Gesamtrisiko vor Massnahmen: [HOCH] Gesamtrisiko nach Massnahmen: [MITTEL] Restrisiko hoch verbleibend: ja / nein Bei ja: Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich. Unterschrift Verantwortlicher: ____________________ Unterschrift DSB: ____________________ ``` ## Typische Fehler - Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell geschaetzt — Bauchwerte sind nicht aufsichtstauglich. - Schadenschwere nur aus Sicht der Organisation bewertet — Maßstab ist der Betroffene (Erwaegungsgrund 75). - Maßnahmenwirkung nicht beziffert — die Spalte nach Maßnahmen bleibt leer. - Restrisiko hoch wird hingenommen ohne Art. 36 zu konsultieren — eigenstaendige Pflichtverletzung. - Risikomatrix wird nicht aktualisiert — DSFA als Einmaldokument. - Schutzziele werden auf Vertraulichkeit reduziert — Transparenz und Intervenierbarkeit werden vergessen. ## Quellen Stand 06/2026 - Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO - Erwaegungsgrund 75, 76 DSGVO - EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 - ENISA — DSFA-Leitfaden - SDM V3.0 — Schutzziele - Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle > Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.--- name: dsfa-risikoanalyse-eintrittswahrscheinlichkeit-scha-164da9971a37 description: "Für DSFA Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit Schaden: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt." --- # Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen. - Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln. Output: Risikomatrix mit Begruendung Ampelfarbe und Begruendung der Stufung. ### Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere ## Wann dieses Modul hilft - In jeder vollstaendigen DSFA - Bei Aktualisierung einer DSFA nach wesentlicher Änderung - Bei DSB-Stellungnahme, wenn die Risikobewertung pauschal blieb - Bei Aufsichtsanstoss, wenn die Risikomethodik gegruendet werden muss ## Rechtlicher Rahmen - Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO: Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. - EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 mit Risiko-Skalen. - ENISA-Leitfaden zur DSFA — Methodik für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenschwere. - Erwaegungsgrund 75 DSGVO: Beispiele für materielle und immaterielle Schaeden (Diskriminierung, Identitaetsdiebstahl, finanzieller Verlust, Rufschaedigung, Verlust der Vertraulichkeit besonders geschuetzter Daten). - Erwaegungsgrund 76 DSGVO: Risiko ist anhand einer objektiven Bewertung zu beurteilen. ## Ablauf 6-Schritte-Methodik 1. **Verarbeitungsbeschreibung.** Datenfluss, Datenarten, Empfaenger, Aufbewahrung, Technologie — als Grundlage für die Bedrohungsanalyse. 2. **Verhältnismäßigkeitspruefung.** Welche Schutzziele sind beruehrt (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettung, Datenminimierung)? 3. **Risikoanalyse.** Pro Schutzziel Bedrohungsszenarien definieren: - Vertraulichkeit: unbefugter Zugriff, Datenleck, Insider-Zugriff - Integritaet: unbemerkte Änderung, Manipulation - Verfuegbarkeit: Ausfall, Loeschung, Ransomware - Transparenz: verdeckte Verarbeitung, fehlende Information - Intervenierbarkeit: Loeschungs- oder Berichtigungssperre - Nicht-Verkettung: ungewollte Zusammenfuehrung - Datenminimierung: über Zweck hinausreichende Speicherung Pro Szenario: Eintrittswahrscheinlichkeit (gering/mittel/hoch) und Schadenschwere für Betroffene (gering/mittel/hoch). Verknuepfung zur Risikostufe nach Matrix. 4. **Maßnahmen.** Wirkung der geplanten Maßnahmen auf Wahrscheinlichkeit und Schwere; Prüfung ob die Risikostufe sinkt. 5. **Restrisiko.** Risikostufe nach Maßnahmen, dokumentiert pro Szenario. Wenn hoch verbleibend, Vorab-Konsultation nach Art. 36. 6. **Konsultation / Genehmigung.** DSB-Stellungnahme; Risikomatrix in die DSFA als zentrales Steuerungsdokument einbetten. ## Bewertungsmatrix (3x3) ``` Schadenschwere gering mittel hoch Wahrscheinlichkeit hoch GELB ORANGE ROT mittel GRUEN GELB ORANGE gering GRUEN GRUEN GELB ``` - GRUEN — Risiko niedrig, dokumentieren - GELB — Risiko mittel, Maßnahmen prüfen - ORANGE — Risiko hoch, Maßnahmen verbindlich, ggf. Vorab-Konsultation - ROT — Risiko sehr hoch, ohne Maßnahmen-Anpassung keine Freigabe ## Mustertext / Template ``` RISIKOMATRIX DSFA [DATUM] Verarbeitung: [BEZEICHNUNG] Verantwortlicher: [NAME] Methode: 3x3 Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenschwere Szenario | W | S | Risiko vor | Massnahme | W' | S' | Risiko nach 1 Unbefugter Zugriff | h | h | ROT | [...] | g | h | GELB 2 Unbemerkte Datenmanipulation | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN 3 Datenverlust durch Ausfall | m | m | GELB | [...] | g | m | GRUEN 4 Verdeckte Profilbildung | h | h | ROT | [...] | m | h | ORANGE 5 Loeschungssperre | g | m | GRUEN | [...] | g | m | GRUEN 6 Ungewollte Zusammenfuehrung | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN 7 Ueberspeicherung | h | g | GELB | [...] | g | g | GRUEN Begruendung Wahrscheinlichkeit: [Bedrohungsmodell, Erfahrungswerte, Statistik] Begruendung Schadenschwere: [Erwaegungsgrund 75 DSGVO, Schutzbeduerftigkeit] Gesamtrisiko vor Massnahmen: [HOCH] Gesamtrisiko nach Massnahmen: [MITTEL] Restrisiko hoch verbleibend: ja / nein Bei ja: Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich. Unterschrift Verantwortlicher: ____________________ Unterschrift DSB: ____________________ ``` ## Typische Fehler - Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell geschaetzt — Bauchwerte sind nicht aufsichtstauglich. - Schadenschwere nur aus Sicht der Organisation bewertet — Maßstab ist der Betroffene (Erwaegungsgrund 75). - Maßnahmenwirkung nicht beziffert — die Spalte nach Maßnahmen bleibt leer. - Restrisiko hoch wird hingenommen ohne Art. 36 zu konsultieren — eigenstaendige Pflichtverletzung. - Risikomatrix wird nicht aktualisiert — DSFA als Einmaldokument. - Schutzziele werden auf Vertraulichkeit reduziert — Transparenz und Intervenierbarkeit werden vergessen. ## Quellen Stand 06/2026 - Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO - Erwaegungsgrund 75, 76 DSGVO - EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 - ENISA — DSFA-Leitfaden - SDM V3.0 — Schutzziele - Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle > Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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