candidate-kb
Manage candidate knowledge base. Use when ingesting CVs, adding profile information, or querying candidate details for resume/cover letter generation.
Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V: Anspruch, Dauer, Erweiterung durch Corona-Regelungen; Pflege und Betreuung erkrankter Kinder im Leistungsrecht im Krankenkassen-/Krankenversicherungsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung.
--- name: kinderkrankengeld-und-pflegezeit description: "Für Kinderkrankengeld und Pflegezeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt." --- # Kinderkrankengeld und Pflegezeit ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen. - Tragende Normen verifizieren: SGB V §§ 27, 39, 92, 109, 137, 295, 301, RisikoStruktAusglV, SGB IV, SGB X, SGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Skill-Zweck Klärt den **Anspruch auf Kinderkrankengeld** bei Betreuung erkrankter Kinder, die seit Covid-Pandemie erhöhten Anspruchszeiten und Abgrenzungen zur Pflegezeit. ## Rechtlicher Rahmen - **§ 45 SGB V** – Kinderkrankengeld: Anspruch, Dauer, Voraussetzungen - **§ 616 BGB** – Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung (parallel) - **§ 45 Abs. 2a SGB V** – Erweiterte Tage durch Corona (bis Ende 2023) - **§ 2 PflegeZG** – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Pflege nahestehender Personen - BSG B 1 KR 19/18 R (Kinderkrankengeld, Voraussetzungen) ## Kinderkrankengeld-Systematik 2025 | Parameter | Inhalt | |-----------|--------| | Anspruch pro Elternteil | 15 Arbeitstage je Kind (bis 12 Jahre) | | Alleinerziehend | 30 Arbeitstage je Kind | | Gesamtbegrenzung | 35 AT/Person (Alleinerziehend: 70 AT) | | Kind mit Behinderung | Ohne Altersgrenze wenn dauerhaft pflegebedürftig | | Höhe | 90 % des ausgefallenen Nettolohns | ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Anspruchsvoraussetzungen (§ 45 SGB V) - Kind erkrankt und ärztlich attestiert? - Kind unter 12 Jahre (oder pflegebedürftiges Kind ohne Altersgrenze)? - Keine andere aufsichtspflichtige Person vorhanden? - Arbeitgeber informiert; Beschäftigungsverbot oder Unmöglichkeit der Arbeit ### Schritt 2 – Kinderkrankengeld beantragen - Krankenkasse des betreuenden Elternteils (nicht des Kindes) - Ärztliche Bescheinigung für das Kind (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB V) - Arbeitgeberbescheinigung über Verdienstausfall - Kasse zahlt direkt; AG muss nicht vorleisten ### Schritt 3 – Dauer und Erweiterung - 15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind; ggf. übertragbar zwischen Elternteilen - Mehrere Kinder: 35 Arbeitstage max. (Alleinerziehend 70) - Überschreitung nur bei Verlängerungsantrag; medizinische Begründung ### Schritt 4 – § 616 BGB als Alternative/Ergänzung - § 616 BGB: kurzfristige Entgeltfortzahlung durch AG (einige wenige Tage) - Tarifverträge: oft großzügigere Regelungen - Kinderkrankengeld: subsidiär; erst wenn AG-Anspruch erschöpft oder ausgeschlossen ### Schritt 5 – Abgrenzung Pflegezeit - PflegeZG (§ 2): kurzfristige Arbeitsverhinderung für Pflege nahestehender Personen (bis 10 AT) - Bezahlte Pflegezeit: Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) - Kinderkrankengeld vs. Pflegeunterstützungsgeld: Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes; Pflegeunterstützungsgeld bei Pflegesituation ## Typische Fallen - **Kind über 12 und krank**: Kinderkrankengeld endet mit 12. Geburtstag; Ausnahme: Behinderung. - **Beide Elternteile beantragen gleichzeitig**: Jeder Elternteil hat eigene 15-AT-Kontingent; gleichzeitige Inanspruchnahme möglich wenn beide Eltern getrennt betreuen. - **Schließung von Schule/Kita (nicht Krankheit)**: Kein Kinderkrankengeld bei Schließung ohne Erkrankung des Kindes (außer Corona-Sonderregeln waren befristet). - **Freiwillig Versicherte**: Haben Anspruch; aber Höhe begrenzt (§ 45 Abs. 4 SGB V: analog). ## Output-Formate - Kinderkrankengeld-Antrag - Ärztliche Bescheinigung-Anforderung - Arbeitgeberbescheinigung-Formular - Resttage-Berechnung (Jahresübersicht) - § 616 BGB vs. § 45 SGB V Vergleich ## Quellen - [§ 45 SGB V – Kinderkrankengeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) - [§ 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung](https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__2.html) - [§ 616 BGB – Entgeltfortzahlung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html) - [BSG B 1 KR 19/18 R](https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html) - [GKV-Spitzenverband Kinderkrankengeld](https://www.gkv-spitzenverband.de) - [dejure.org § 45 SGB V](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html)--- name: kinderkrankengeld-und-pflegezeit description: "Für Kinderkrankengeld und Pflegezeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt." --- # Kinderkrankengeld und Pflegezeit ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen. - Tragende Normen verifizieren: SGB V §§ 27, 39, 92, 109, 137, 295, 301, RisikoStruktAusglV, SGB IV, SGB X, SGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Skill-Zweck Klärt den **Anspruch auf Kinderkrankengeld** bei Betreuung erkrankter Kinder, die seit Covid-Pandemie erhöhten Anspruchszeiten und Abgrenzungen zur Pflegezeit. ## Rechtlicher Rahmen - **§ 45 SGB V** – Kinderkrankengeld: Anspruch, Dauer, Voraussetzungen - **§ 616 BGB** – Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung (parallel) - **§ 45 Abs. 2a SGB V** – Erweiterte Tage durch Corona (bis Ende 2023) - **§ 2 PflegeZG** – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Pflege nahestehender Personen - BSG B 1 KR 19/18 R (Kinderkrankengeld, Voraussetzungen) ## Kinderkrankengeld-Systematik 2025 | Parameter | Inhalt | |-----------|--------| | Anspruch pro Elternteil | 15 Arbeitstage je Kind (bis 12 Jahre) | | Alleinerziehend | 30 Arbeitstage je Kind | | Gesamtbegrenzung | 35 AT/Person (Alleinerziehend: 70 AT) | | Kind mit Behinderung | Ohne Altersgrenze wenn dauerhaft pflegebedürftig | | Höhe | 90 % des ausgefallenen Nettolohns | ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Anspruchsvoraussetzungen (§ 45 SGB V) - Kind erkrankt und ärztlich attestiert? - Kind unter 12 Jahre (oder pflegebedürftiges Kind ohne Altersgrenze)? - Keine andere aufsichtspflichtige Person vorhanden? - Arbeitgeber informiert; Beschäftigungsverbot oder Unmöglichkeit der Arbeit ### Schritt 2 – Kinderkrankengeld beantragen - Krankenkasse des betreuenden Elternteils (nicht des Kindes) - Ärztliche Bescheinigung für das Kind (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB V) - Arbeitgeberbescheinigung über Verdienstausfall - Kasse zahlt direkt; AG muss nicht vorleisten ### Schritt 3 – Dauer und Erweiterung - 15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind; ggf. übertragbar zwischen Elternteilen - Mehrere Kinder: 35 Arbeitstage max. (Alleinerziehend 70) - Überschreitung nur bei Verlängerungsantrag; medizinische Begründung ### Schritt 4 – § 616 BGB als Alternative/Ergänzung - § 616 BGB: kurzfristige Entgeltfortzahlung durch AG (einige wenige Tage) - Tarifverträge: oft großzügigere Regelungen - Kinderkrankengeld: subsidiär; erst wenn AG-Anspruch erschöpft oder ausgeschlossen ### Schritt 5 – Abgrenzung Pflegezeit - PflegeZG (§ 2): kurzfristige Arbeitsverhinderung für Pflege nahestehender Personen (bis 10 AT) - Bezahlte Pflegezeit: Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) - Kinderkrankengeld vs. Pflegeunterstützungsgeld: Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes; Pflegeunterstützungsgeld bei Pflegesituation ## Typische Fallen - **Kind über 12 und krank**: Kinderkrankengeld endet mit 12. Geburtstag; Ausnahme: Behinderung. - **Beide Elternteile beantragen gleichzeitig**: Jeder Elternteil hat eigene 15-AT-Kontingent; gleichzeitige Inanspruchnahme möglich wenn beide Eltern getrennt betreuen. - **Schließung von Schule/Kita (nicht Krankheit)**: Kein Kinderkrankengeld bei Schließung ohne Erkrankung des Kindes (außer Corona-Sonderregeln waren befristet). - **Freiwillig Versicherte**: Haben Anspruch; aber Höhe begrenzt (§ 45 Abs. 4 SGB V: analog). ## Output-Formate - Kinderkrankengeld-Antrag - Ärztliche Bescheinigung-Anforderung - Arbeitgeberbescheinigung-Formular - Resttage-Berechnung (Jahresübersicht) - § 616 BGB vs. § 45 SGB V Vergleich ## Quellen - [§ 45 SGB V – Kinderkrankengeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) - [§ 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung](https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__2.html) - [§ 616 BGB – Entgeltfortzahlung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html) - [BSG B 1 KR 19/18 R](https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html) - [GKV-Spitzenverband Kinderkrankengeld](https://www.gkv-spitzenverband.de) - [dejure.org § 45 SGB V](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html)
Imported from the listed AgentSkill.sh category. Complete supplied package files and notices are retained. Required external tools and credentials are not installed. No bundled code was executed during import. Individual agent task behavior has not been tested.