TDM-Opt-out — Maschinenlesbarkeit prüfen und implementieren
Technische und rechtliche Prüfung des TDM-Opt-outs nach § 44b Abs. 3 UrhG und DSM-RL Art. 4 Abs. 3: Maschinenlesbarkeitsanforderungen für robots.txt, HTTP-Header (X-Robots-Tag), meta-Tags und strukturierte Metadaten. Bewertet Wirksamkeit von Opt-out-Erklärungen, deren Zeitpunkt und Reichweite sow...
BY KlotzketteUPDATED Oct 28, 2026
INTENDED FOR✳Claude Code>_Codex◈OpenClaw↗CursorInstall in a listed agent.
instructions.md
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name: tdm-opt-out-maschinenlesbar-pruefen-ff8fd7bb6e54
description: "Für TDM-Opt-out — Maschinenlesbarkeit prüfen und implementieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
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# TDM-Opt-out — Maschinenlesbarkeit prüfen und implementieren
## Arbeitsbereich
Technische und rechtliche Prüfung des TDM-Opt-outs nach § 44b Abs. 3 UrhG und DSM-RL Art. 4 Abs. 3: Maschinenlesbarkeitsanforderungen für robots.txt, HTTP-Header (X-Robots-Tag), meta-Tags und strukturierte Metadaten. Bewertet Wirksamkeit von Opt-out-Erklärungen, deren Zeitpunkt und Reichweite sowie technische Implementierungsstandards. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Mandantenfall
- Datenbankbetreiber will sicherstellen, dass sein TDM-Opt-out gegenüber kommerziellen KI-Anbietern wirksam ist und fragt, welche technischen Maßnahmen erforderlich sind.
- KI-Unternehmen muss prüfen, ob die von ihm gescrapten Websites einen wirksamen Opt-out erklärt haben, bevor es mit dem Training beginnt.
- Rechtsabteilung fragt, ob ein allgemeines AGB-Verbot für automatisierten Abruf als maschinenlesbarer Opt-out gilt oder ob separate technische Erklärungen erforderlich sind.
## Erste Schritte
1. Opt-out-Anforderungen nach § 44b Abs. 3 UrhG klären: Der Vorbehalt muss maschinenlesbar erklärt werden — AGB-Text allein genügt nicht.
2. robots.txt prüfen: Gibt es einen robots.txt-Eintrag, der TDM-Abrufwerkzeuge explizit ausschließt (z. B. `Disallow: /` für alle Bots oder spezifische TDM-Abrufwerkzeuge)?
3. HTTP-Header analysieren: X-Robots-Tag: noindex, noarchive, noimageindex — welche Header sind gesetzt und welche Abrufwerkzeuge respektieren sie?
4. Structured-Data-Metadaten prüfen: Gibt es maschinenlesbare Metadaten (schema.org, ODRL) mit explizitem TDM-Vorbehalt?
5. Zeitpunkt des Opt-outs: War der Opt-out vor dem Auslesevorgang aktiv? Rückwirkung ist ausgeschlossen.
6. Reichweite des Opt-outs: Gilt er für alle Inhalte oder nur bestimmte Teile der Datenbank?
## Rechtsrahmen
- § 44b Abs. 3 UrhG: TDM-Vorbehalt muss in maschinenlesbarer Form erklärt werden — zeitlich vor dem TDM-Abruf.
- DSM-RL Art. 4 Abs. 3: Rechteinhaber können TDM für kommerzielle Zwecke durch maschinenlesbaren Vorbehalt ausschließen.
- Erwägungsgrund 18 DSM-RL: Maschinenlesbar meint technisch standardisierte Formate, die automatisch erkannt werden können.
- § 44b Abs. 1 UrhG: Ohne wirksamen Opt-out ist TDM-Vervielfältigung für kommerzielle Zwecke erlaubt.
- § 60d UrhG: Wissenschaftliches TDM — kein Opt-out möglich, daher Opt-out-Prüfung irrelevant für § 60d.
- § 97 UrhG: Unterlassung und Schadensersatz bei Verletzung — setzt wirksamen und rechtzeitigen Opt-out voraus.
## Prüfraster
- Ist ein robots.txt-Eintrag vorhanden, der TDM-relevante Abrufwerkzeuge ausschließt?
- Werden HTTP-Header (X-Robots-Tag) eingesetzt, die maschinenlesbar TDM verbieten?
- Gibt es strukturierte Metadaten (ODRL-Policys, schema.org) mit explizitem TDM-Ausschluss?
- War der Opt-out zeitlich vor dem streitgegenständlichen Auslesevorgang aktiv gesetzt?
- Ist der Opt-out auf alle Inhalte der Datenbank anwendbar oder nur auf Teile?
- Respektieren die eingesetzten TDM-Abrufwerkzeuge überhaupt die Opt-out-Signale — werden technische Sperren benötigt?
- Reicht ein allgemeines AGB-Verbot als maschinenlesbarer Opt-out — oder muss zwingend eine technische Erklärung vorhanden sein?
## Typische Fallstricke
- AGB-Verbot für automatisierten Abruf gilt nicht als maschinenlesbar im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG — kein wirksamer Opt-out.
- robots.txt-Einträge ohne expliziten Bezug auf TDM-Verbot schließen nicht alle kommerziellen TDM-Abrufwerkzeuge aus.
- Opt-out nach dem Abrufereignis erklärt — zu spät für diese konkrete Verletzung, gilt nur für die Zukunft.
- Viele KI-Trainings-Abrufwerkzeuge ignorieren robots.txt technisch oder identifizieren sich nicht korrekt — Opt-out technisch erzwingen.
- Fehlender Opt-out für einen Datenbankabschnitt kann TDM für diesen Teil erlaubt sein, obwohl der Rest geschützt ist.
## Quellen
- [§ 44b UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/44b.html)
- [§ 60d UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/60d.html)
- [DSM-Richtlinie 2019/790 Art. 4 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790)
- [§ 97 UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html)
- [§ 87b UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87b.html)
- [RL 96/9/EG — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31996L0009)
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name: tdm-opt-out-maschinenlesbar-pruefen-ff8fd7bb6e54
description: "Für TDM-Opt-out — Maschinenlesbarkeit prüfen und implementieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
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# TDM-Opt-out — Maschinenlesbarkeit prüfen und implementieren
## Arbeitsbereich
Technische und rechtliche Prüfung des TDM-Opt-outs nach § 44b Abs. 3 UrhG und DSM-RL Art. 4 Abs. 3: Maschinenlesbarkeitsanforderungen für robots.txt, HTTP-Header (X-Robots-Tag), meta-Tags und strukturierte Metadaten. Bewertet Wirksamkeit von Opt-out-Erklärungen, deren Zeitpunkt und Reichweite sowie technische Implementierungsstandards. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Mandantenfall
- Datenbankbetreiber will sicherstellen, dass sein TDM-Opt-out gegenüber kommerziellen KI-Anbietern wirksam ist und fragt, welche technischen Maßnahmen erforderlich sind.
- KI-Unternehmen muss prüfen, ob die von ihm gescrapten Websites einen wirksamen Opt-out erklärt haben, bevor es mit dem Training beginnt.
- Rechtsabteilung fragt, ob ein allgemeines AGB-Verbot für automatisierten Abruf als maschinenlesbarer Opt-out gilt oder ob separate technische Erklärungen erforderlich sind.
## Erste Schritte
1. Opt-out-Anforderungen nach § 44b Abs. 3 UrhG klären: Der Vorbehalt muss maschinenlesbar erklärt werden — AGB-Text allein genügt nicht.
2. robots.txt prüfen: Gibt es einen robots.txt-Eintrag, der TDM-Abrufwerkzeuge explizit ausschließt (z. B. `Disallow: /` für alle Bots oder spezifische TDM-Abrufwerkzeuge)?
3. HTTP-Header analysieren: X-Robots-Tag: noindex, noarchive, noimageindex — welche Header sind gesetzt und welche Abrufwerkzeuge respektieren sie?
4. Structured-Data-Metadaten prüfen: Gibt es maschinenlesbare Metadaten (schema.org, ODRL) mit explizitem TDM-Vorbehalt?
5. Zeitpunkt des Opt-outs: War der Opt-out vor dem Auslesevorgang aktiv? Rückwirkung ist ausgeschlossen.
6. Reichweite des Opt-outs: Gilt er für alle Inhalte oder nur bestimmte Teile der Datenbank?
## Rechtsrahmen
- § 44b Abs. 3 UrhG: TDM-Vorbehalt muss in maschinenlesbarer Form erklärt werden — zeitlich vor dem TDM-Abruf.
- DSM-RL Art. 4 Abs. 3: Rechteinhaber können TDM für kommerzielle Zwecke durch maschinenlesbaren Vorbehalt ausschließen.
- Erwägungsgrund 18 DSM-RL: Maschinenlesbar meint technisch standardisierte Formate, die automatisch erkannt werden können.
- § 44b Abs. 1 UrhG: Ohne wirksamen Opt-out ist TDM-Vervielfältigung für kommerzielle Zwecke erlaubt.
- § 60d UrhG: Wissenschaftliches TDM — kein Opt-out möglich, daher Opt-out-Prüfung irrelevant für § 60d.
- § 97 UrhG: Unterlassung und Schadensersatz bei Verletzung — setzt wirksamen und rechtzeitigen Opt-out voraus.
## Prüfraster
- Ist ein robots.txt-Eintrag vorhanden, der TDM-relevante Abrufwerkzeuge ausschließt?
- Werden HTTP-Header (X-Robots-Tag) eingesetzt, die maschinenlesbar TDM verbieten?
- Gibt es strukturierte Metadaten (ODRL-Policys, schema.org) mit explizitem TDM-Ausschluss?
- War der Opt-out zeitlich vor dem streitgegenständlichen Auslesevorgang aktiv gesetzt?
- Ist der Opt-out auf alle Inhalte der Datenbank anwendbar oder nur auf Teile?
- Respektieren die eingesetzten TDM-Abrufwerkzeuge überhaupt die Opt-out-Signale — werden technische Sperren benötigt?
- Reicht ein allgemeines AGB-Verbot als maschinenlesbarer Opt-out — oder muss zwingend eine technische Erklärung vorhanden sein?
## Typische Fallstricke
- AGB-Verbot für automatisierten Abruf gilt nicht als maschinenlesbar im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG — kein wirksamer Opt-out.
- robots.txt-Einträge ohne expliziten Bezug auf TDM-Verbot schließen nicht alle kommerziellen TDM-Abrufwerkzeuge aus.
- Opt-out nach dem Abrufereignis erklärt — zu spät für diese konkrete Verletzung, gilt nur für die Zukunft.
- Viele KI-Trainings-Abrufwerkzeuge ignorieren robots.txt technisch oder identifizieren sich nicht korrekt — Opt-out technisch erzwingen.
- Fehlender Opt-out für einen Datenbankabschnitt kann TDM für diesen Teil erlaubt sein, obwohl der Rest geschützt ist.
## Quellen
- [§ 44b UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/44b.html)
- [§ 60d UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/60d.html)
- [DSM-Richtlinie 2019/790 Art. 4 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790)
- [§ 97 UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html)
- [§ 87b UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87b.html)
- [RL 96/9/EG — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31996L0009)
COMPATIBILITY & REFERENCES
Platform guidance
Imported from the listed AgentSkill.sh category. Complete supplied package files and notices are retained. Required external tools and credentials are not installed. No bundled code was executed during import. Individual agent task behavior has not been tested.
Generate detailed control implementation guidance, technical steps, and implementation plans for OSCAL security controls. Use this skill to create implementation narratives, technical procedures, and deployment plans.
Soc2 Compliance Checker - Auto-activating skill for Security Advanced. Triggers on: soc2 compliance checker, soc2 compliance checker Part of the Security Advanced skill category.
The AI native file format. EXIF for AI — stamps every file with trust scores, source provenance, and compliance metadata. Embeds into 20+ formats (DOCX, PDF, images, code). EU AI Act, SOX, HIPAA auditing.
Assess worker-classification and compliance risk for temporary event staffing in the US and Canada — W-2 vs 1099, misclassification penalties, joint-employer liability, COI, and wage/hour rules. Includes live state-by-state lookups via MCP.