Leistungskette Zielleistung keine Aufspaltung
Leistungskette Zielleistung keine Aufspaltung: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: GOÄ §§ 1-14 und Anlage, BGB Behandlungsvertrag §§ 630a ff., PKV/Beihilfe-Regelungen, Berufsrecht, aktuelle GOÄ-Reformhinweise im Goae Gebührenordnung Aerzte.
