Wunschermittlung und unterstützte Entscheidung
Wunschermittlung und unterstützte Entscheidung nach § 1821 BGB: hilft Betreuern, Wünsche, frühere Präferenzen, mutmaßlichen Willen, Kommunikationshilfen und Schutzgrenzen sauber zu dokumentieren, ohne die betreute Person zu entmündigen.
