Instandhaltung, Sicherung und Gefahrenabwehr
Instandhaltung Sicherung und Gefahrenabwehr am Zwangsverwaltungsobjekt. Anwendungsfall Objekt weist Sicherheitsmaengel auf oder Notmassnahmen sind erforderlich. Normen § 154 ZVG Pflicht zur Erhaltung § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht BauO-Länder. Prüfraster Verkehrssicherungspflicht Notmassnahm...
