Veränderungssperre und Zurückstellung — §§ 14, 15 BauGB
Bauherr oder Investor hat Bauantrag eingereicht aber Gemeinde hat Veraenderungssperre verhaengt und Antrag wird zurückgestellt. §§ 14 15 BauGB. Prüfraster: Aufstellungsbeschluss Voraussetzung § 14 Abs. 1 BauGB Wirkung Dauer 2 plus 1 plus Verlaengerungen Entschaedigung § 18 BauGB. Zurückstellung §
